Schnell, praktisch, günstig – mit wenigen Klicks ist die Ferienwohnung gebucht. Dass Online-Plattformen wie Airbnb und HomeAway Wohnungsmärkte und Hotelgewerbe weltweit auf den Kopf stellen, nehmen wir ohne Weiteres in Kauf. Warum eigentlich?
Es hat alles ganz harmlos begonnen, als Hirngespinst dreier arbeitsloser Studenten. 2007 sind Brian Chesky, Joe Gebbia und Nathan Blecharczyk auf die Idee gekommen, Schlafplätze in der eigenen Wohngemeinschaft zu vermieten, um über die Runden zu kommen. Weil die Hotels in San Francisco aufgrund einer Tagung ausgebucht waren, ging der Plan auf: Der Grundstein für Airbnb („airbed and breakfast“) war gelegt – so will es jedenfalls der Gründungsmythos.
Es mag als „sharing economy“ – ähnlich wie man es vom Couchsurfing kennt – begonnen haben, allerdings wurde das Unternehmen nicht aus reinster Nächstenliebe im Silicon Valley ins Leben gerufen. Internetportale für Ferienwohnungen und -häuser legten in den vergangenen zehn Jahren einen rasanten Start hin. Der rasanteste ist zweifellos dem Portal der vermeintlich mittellosen Studierenden gelungen. Über diese vermieteten Privatleute ursprünglich ein Zimmer, eine Couch oder eben eine Luftmatratze an Gäste, betreuten sie und boten ihnen so einen exklusiven Einblick in ihr Leben. Mittlerweile hat sich das Angebot rund um das „alternative“ Reisen professionalisiert. Mit „Homesharing“, Authentizität und Individualität – wie es immer noch beworben wird – hat das heute nichts mehr zu tun. Die Vermieter sind meist anonym, hinterlassen den Schlüssel in einer Box oder vergeben PINs für Türschlösser mit Zahlencodes. Nicht selten bieten sie mehrere Wohnungen an, nicht selten stecken Investoren und Immobilienagenturen dahinter.
Warum 30 Tage auf sein Geld warten, wenn man die Miete schon nach zehn Tagen einfahren kann?
Warum ist das so problematisch? Mit der gewerblichen Vermietung von privatem Wohnraum entgehen den Städten wichtige Steuereinnahmen. Außerdem wird die Konkurrenz zum professionellen Hotelgewerbe immer größer. Während die Hotelbranche auf üblichem Wege besteuert wird und etliche Bedingungen (was Hygiene, Sicherheit, Personal, usw. betrifft) erfüllen muss, kommen „alternative“ Vermieter ohne jegliche Auflagen davon. Kein Wunder also, dass die Hotelbranche weltweit über unlauteren Wettbewerb klagt. Die größte Folge des Airbnb-Booms betrifft jedoch das Wohnraumangebot. Weil die Einnahmen von Ferienwohnungen höher sind als die von „normalen“ Wohnungen, will sie kaum jemand mehr über den üblichen Weg vermieten. Warum 30 Tage auf sein Geld warten, wenn man die Miete schon nach zehn Tagen einfahren kann? Also werden die Objekte zweckentfremdet, sprich, nur noch an Touristen vergeben. Aktuelle Mieter werden unter Vorwand, beispielsweise wegen Eigenbedarfs, vor die Tür gesetzt. Auf der ganzen Welt kaufen Investoren Appartements und Häuser in begehrten Innenstadtvierteln systematisch auf, was dazu führt, dass sich die Wohnungsnot immer weiter zuspitzt, die Immobilienpreise immer weiter steigen.
So kam es dazu, dass die Situation vor einigen Jahren in Barcelona eskalierte. Zwischen 2013 und 2016 sind die Mietpreise durch Firmen wie HomeAway und Airbnb um 33 Prozent gestiegen, mehr als in jeder anderen Metropole Spaniens. Nur weil Bürgermeisterin Ada Colau streng durchgriff, ein Team zusammenstellte, das Hinweisen nach unlizenzierten Ferienwohnungen auf den Grund ging und Geldstrafen in Höhe von 600.000 Euro verhängte, konnte dem Wahn Einhalt geboten werden. Das mag vielleicht extrem klingen, aber was tun, wenn eine Stadt nur noch für Touristen lebt und keinen Platz mehr für die eigenen Bewohner bietet?
Barcelona ist der Extremfall. Doch auch in Städten wie München, Hamburg und Berlin gehen Ermittler mittlerweile gegen die professionelle Zweckentfremdung von Immobilien vor. Zumindest auf lokaler Ebene versucht man, Airbnb und andere Plattformen zeitlich einzuschränken. So muss man in der deutschen Hauptstadt beispielsweise eine Registrierungsnummer vorweisen können, wenn man mehr als die Hälfte der Fläche seines Hauptwohnsitzes mit Touristen teilt oder eine Zweitwohnung mehr als 90 Tage im Jahr an solche vermietet. Ohne Genehmigung drohen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro. Im Stadtkern von Amsterdam versucht man indes, die Privatvermietung dieser Art komplett zu verbieten, um das gestörte Gleichgewicht wiederherzustellen.








