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Die Verschlimmbesserung

Schnell, praktisch, günstig – mit wenigen Klicks ist die Ferienwohnung gebucht. Dass Online-Plattformen wie Airbnb und HomeAway Wohnungsmärkte und Hotelgewerbe weltweit auf den Kopf stellen, nehmen wir ohne Weiteres in Kauf. Warum eigentlich?

Es hat alles ganz harmlos begonnen, als Hirngespinst dreier arbeitsloser Studenten. 2007 sind Brian Chesky, Joe Gebbia und Nathan Blecharczyk auf die Idee gekommen, Schlafplätze in der eigenen Wohngemeinschaft zu vermieten, um über die Runden zu kommen. Weil die Hotels in San Francisco aufgrund einer Tagung ausgebucht waren, ging der Plan auf: Der Grundstein für Airbnb („airbed and breakfast“) war gelegt – so will es jedenfalls der Gründungsmythos.

Es mag als „sharing economy“ – ähnlich wie man es vom Couchsurfing kennt – begonnen haben, allerdings wurde das Unternehmen nicht aus reinster Nächstenliebe im Silicon Valley ins Leben gerufen. Internetportale für Ferienwohnungen und -häuser legten in den vergangenen zehn Jahren einen rasanten Start hin. Der rasanteste ist zweifellos dem Portal der vermeintlich mittellosen Studierenden gelungen. Über diese vermieteten Privatleute ursprünglich ein Zimmer, eine Couch oder eben eine Luftmatratze an Gäste, betreuten sie und boten ihnen so einen exklusiven Einblick in ihr Leben. Mittlerweile hat sich das Angebot rund um das „alternative“ Reisen professionalisiert. Mit „Homesharing“, Authentizität und Individualität – wie es immer noch beworben wird – hat das heute nichts mehr zu tun. Die Vermieter sind meist anonym, hinterlassen den Schlüssel in einer Box oder vergeben PINs für Türschlösser mit Zahlencodes. Nicht selten bieten sie mehrere Wohnungen an, nicht selten stecken Investoren und Immobilienagenturen dahinter.

Warum 30 Tage auf sein Geld warten, wenn man die Miete schon nach zehn Tagen einfahren kann?

Warum ist das so problematisch? Mit der gewerblichen Vermietung von privatem Wohnraum entgehen den Städten wichtige Steuereinnahmen. Außerdem wird die Konkurrenz zum professionellen Hotelgewerbe immer größer. Während die Hotelbranche auf üblichem Wege besteuert wird und etliche Bedingungen (was Hygiene, Sicherheit, Personal, usw. betrifft) erfüllen muss, kommen „alternative“ Vermieter ohne jegliche Auflagen davon. Kein Wunder also, dass die Hotelbranche weltweit über unlauteren Wettbewerb klagt. Die größte Folge des Airbnb-Booms betrifft jedoch das Wohnraumangebot. Weil die Einnahmen von Ferienwohnungen höher sind als die von „normalen“ Wohnungen, will sie kaum jemand mehr über den üblichen Weg vermieten. Warum 30 Tage auf sein Geld warten, wenn man die Miete schon nach zehn Tagen einfahren kann? Also werden die Objekte zweckentfremdet, sprich, nur noch an Touristen vergeben. Aktuelle Mieter werden unter Vorwand, beispielsweise wegen Eigenbedarfs, vor die Tür gesetzt. Auf der ganzen Welt kaufen Investoren Appartements und Häuser in begehrten Innenstadtvierteln systematisch auf, was dazu führt, dass sich die Wohnungsnot immer weiter zuspitzt, die Immobilienpreise immer weiter steigen.

So kam es dazu, dass die Situation vor einigen Jahren in Barcelona eskalierte. Zwischen 2013 und 2016 sind die Mietpreise durch Firmen wie HomeAway und Airbnb um 33 Prozent gestiegen, mehr als in jeder anderen Metropole Spaniens. Nur weil Bürgermeisterin Ada Colau streng durchgriff, ein Team zusammenstellte, das Hinweisen nach unlizenzierten Ferienwohnungen auf den Grund ging und Geldstrafen in Höhe von 600.000 Euro verhängte, konnte dem Wahn Einhalt geboten werden. Das mag vielleicht extrem klingen, aber was tun, wenn eine Stadt nur noch für Touristen lebt und keinen Platz mehr für die eigenen Bewohner bietet?

Barcelona ist der Extremfall. Doch auch in Städten wie München, Hamburg und Berlin gehen Ermittler mittlerweile gegen die professionelle Zweckentfremdung von Immobilien vor. Zumindest auf lokaler Ebene versucht man, Airbnb und andere Plattformen zeitlich einzuschränken. So muss man in der deutschen Hauptstadt beispielsweise eine Registrierungsnummer vorweisen können, wenn man mehr als die Hälfte der Fläche seines Hauptwohnsitzes mit Touristen teilt oder eine Zweitwohnung mehr als 90 Tage im Jahr an solche vermietet. Ohne Genehmigung drohen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro. Im Stadtkern von Amsterdam versucht man indes, die Privatvermietung dieser Art komplett zu verbieten, um das gestörte Gleichgewicht wiederherzustellen.

Ist die Vermietung über Airbnb & Co. in Luxemburg verboten?

Nein. Eine Mieteinnahme über eine Onlineplattform unterscheidet sich nicht von einer üblichen Vermietung über eine Agentur oder Verwaltung. Da die Immobilien im Prinzip nur sporadisch vergeben werden, sollten die Einnahmen in der Regel nicht so hoch sein, dass sie besteuert werden müssten. Erst wenn jährlich eine Summe von 600 Euro (Nettogewinn) überschritten wird, muss diese deklariert werden. Wer neben der Übernachtungsmöglichkeit ein Frühstück oder eine andere Form der Verpflegung anbietet, wird hingegen als Hotel eingestuft und somit anders besteuert. In Luxemburg gibt es keine zeitliche Einschränkung für die Vermietungsdauer wie etwa in Barcelona, Berlin, Brüssel oder Paris. Das Melden einer Wohnung, die zu kommerziellen Zwecken genutzt wird, ist Pflicht. Überprüft wird es aber bislang nicht.

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Den Kurzzeitvermittlungsportalen gefallen diese Maßnahmen natürlich gar nicht. Sie verweigern die Kooperation mit den Gemeinden, indem sie das Datenschutzgesetz als Vorwand nehmen, um keine Identitäten von Nutzern offenlegen zu müssen, die Immobilien illegal untervermieten. Zudem haben sie auf EU-Ebene bereits Beschwerde gegen die lokalen Beschränkungen eingereicht. Der europäische Lobbyverband EHHA („European Holiday Home Association“), zu dem neben Airbnb und HomeAway Firmen wie Interhome, Novasol, TripAdvisor und Wimdu gehören, fordert, dass die Vorkehrungen aufgehoben werden, da sie eine Verletzung des EU-Binnenmarktes darstellen würden. Damit wollen sie nicht nur erreichen, dass die Genehmigungspflichten wieder aufgehoben werden, sondern auch dass es separate Einschränkungen für professionelle Anbieter gibt.

Die EHHA rühmt sich damit, Kurzzeitvermietern eine Stimme zu geben. Die Stimme der Kleinen? Keineswegs. Auf ihrer offiziellen Webseite präsentieren sie mit Stolz, dass sie europaweit über eine Kapazität von 20 Millionen Betten verfügen – doppelt so viel wie die professionelle Hotelbranche. In einem Jahr macht die Industrie, denn anders kann man es nicht nennen, 80 Milliarden Euro Umsatz – allein in Europa. Doch man braucht nicht bis zur EHHA vorzudringen, um zu begreifen, wer die Fäden zieht. Ein Blick hinter die Kulissen von Airbnb genügt, um das mühevoll angelegte „cozy“-Image zu Fall zu bringen: Cheflobbyist des Konzerns ist nämlich niemand geringeres als Chris Lehane. Der politische Berater managte nicht nur die Wahlkampfkampagne von Al Gore, sondern bugsierte Bill Clinton durch die Lewinski-Affäre. Wie war das nochmal mit den Studenten, die eine nette Sharing-Idee hatten?

Was tun, wenn eine Stadt nur noch für Touristen lebt und keinen Platz mehr für die eigenen Bewohner bietet?

Wegen Menschen wie Chris Lehane schaffen es Firmen wie Airbnb, Uber & Co. ohne weiteres, sich anzupassen, Nischen zu finden und sich in diesen festzusetzen. Luxemburg ist da keine Ausnahme. Die Horesca („Fédération nationale des Hôteliers Restaurateurs et Cafetiers“) schätzt, dass 2017 rund 250.000 Übernachtungen im Großherzogtum über das Onlineportal abgewickelt wurden. Handfeste Zahlen gibt es keine. Eine Studie, die Aufschluss über das Phänomen der Ferienwohnung-Vermittlung hierzulande geben soll, wurde zwar bereits vom Wirtschaftsministerium in Auftrag gegeben, ihre Publikation wurde allerdings immer wieder – aktuell auf das erste Trimester 2019 – verschoben.

Eine Reglung oder eine Einschränkung gibt es in Luxemburg nicht. Geltend ist ein Gesetz von 1960, welches besagt, dass Bürger, die regelmäßig ein Zimmer gegen Bezahlung vermieten dies bei der Gemeinde melden müssen. Wie „regelmäßig“ in diesem Kontext genau zu definieren ist, ist unklar. Man muss nicht Sherlock Holmes sein, um zu erkennen, dass dieses Gesetz schlichtweg veraltet ist und das Phänomen der „sharing economy“ nicht berücksichtigt. Um eine Situation wie die in Barcelona zu vermeiden, ist dringender Handlungsbedarf gefragt und das nicht nur auf regionaler, sondern (inter-)nationaler Ebene.

Fotos: Pexels, Pixabay, Unfairbnb

Françoise Stoll

Journalistin

Ressorts: Lifestyle, Multimedia

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Author: Martine Decker

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