Ein Staat ist kein Turnschuh. Immerhin besitzen sowohl Staaten als auch Kleidungsstücke ein Image. Um das Image Luxemburgs aufzupolieren, betreibt die Regierung Nation Branding. Ziel ist es, durch die Anwendung einer Marketingmethode den Ruf des Landes vom Steuerparadies hin zu einem für Touristen und Investoren attraktiven Ziel zu verbessern. Doch ein Staat ist kein Unternehmen. Immerhin gibt es Politiker, die einen Staat wie eine Firma betrachten. Und es gibt Unternehmer, die Politiker wurden und es sogar zum Staats- oder Regierungschef brachten. Einer davon ist der frühere italienische Ministerpräsident Silvio Berlusconi. Ein anderer ist Donald Trump, der künftige US-Präsident. Weder Trump noch Berlusconi haben als Vorkämpfer für Menschenrechte geglänzt. Sie sind eher bekannt durch die skrupellose Durchsetzung ihrer geschäftlichen und politischen Interessen.
UN-Menschrechtskommissar Zeid Ra’ad Al Hussein warnte am Samstag, dem Internationalen Tag der Menschenrechte, vor einer weltweiten Aushöhlung der Menschenrechte. In der Berufung auf diese steckt nicht zuletzt ein Versprechen auf Gerechtigkeit. Dabei wird die Verletzung der Menschenrechte meistens in Zusammenhang mit staatlichen Übergriffen gegenüber Bürgern gesehen. Doch die Globalisierung brachte einen verstärkten Einfluss von Unternehmen auf Mensch und Umwelt mit sich. Vor allem transnationale Konzerne agieren häufig in Ländern, in denen Menschenrechte verletzt werden. Nicht nur Staaten stehen demnach in der Verantwortung, sondern auch Unternehmen. Leider spielen Menschenrechte für sie nach wie vor eine geringe Rolle. Umso wichtiger sind Gesetze, die international tätige Firmen dazu zwingen sicherzustellen, dass Menschenrechte nicht verletzt werden. Freiwillige Selbstverpflichtungen im Sinne der „Corporate Social Responsability“ (CSR) reichen nicht aus. Inzwischen hat jedes größere Unternehmen eine CSR-Abteilung. Doch die Definition der CSR bleibt unscharf, und die in Hochglanzbroschüren angepriesenen Fortschritte in diesem Bereich entsprechen nicht der Realität. Auch der vom ehemaligen UN-Generalsekretär Kofi Annan ausgerufene Global Impact besteht auf freiwilliger Basis. Ihm traten Unternehmen wie die Bergbaufirma Glencor oder der Erdölmulti Shell bei, doch die Vorwürfe der Menschenrechtsverletzungen gegen sie haben nicht nachgelassen.
Nicht nur Staaten tragen Verantwortung, sondern auch Unternehmen.
„Corporate Accountability“ hingegen, also Rechenschaftspflicht, würde weitergehen hin zu einer rechtlich verbindlichen Regulierung. Letzteres hat der deutsche Anwalt Wolfgang Kaleck verlangt, Rechtsbeistand von Whistleblower Edward Snowden. Kaleck fordert „starke und robuste rechtliche Regelungen“. Niedrige Arbeitsstandards, damit Firmen Profite erzielen, und gewalttätige Sicherheitsdienste zur Einschüchterung der Beschäftigten gehörten verboten. „Nichts gewusst“ in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen dürfte keine Ausrede mehr sein. „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“ – wer kontrolliert das, wenn Staaten und internationale Institutionen zunehmend von Unternehmensinteressen dominiert werden, von Stakeholder Values und von der Suche nach Investoren?
Während sich mehr und mehr Unternehmen vor Gericht verantworten müssen, hat sich ein eigener Dienstleistungsbereich entwickelt: das sogenannte Social Auditing, also eine Überprüfung der Firmen nach Sozialstandards. Dies ist aber nur dann sinnvoll, wenn es von einer übergeordneten Instanz kontrolliert wird und Sanktionen für Verstöße nach sich zieht. Seit der Verabschiedung der UN-Leitprinzipien für „Wirtschaft und Menschenrechte“ durch den UN-Menschenrechtsrat 2011 ist weltweit eine Diskussion in Gang gekommen. Es hat sich etwas getan: In Frankreich beispielsweise verabschiedete die Nationalversammlung 2015 ein Gesetz zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten; in Großbritannien wurde im selben Jahr der „Modern Slavery Act“ erlassen, durch den Firmen angehalten werden zu berichten, wie sie gegen Zwangsarbeit, Sklaverei und Menschenhandel vorgehen; und in Deutschland will die Bundesregierung zurzeit mit einem nationalen Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ für die Wahrung der Menschenrechte und den besseren Schutz von Umwelt- und Sozialstandards sorgen.
Und in Luxemburg? Auch hierzulande aktive Unternehmen – Banken und Investmentfonds mit eingeschlossen – sollten Rechenschaft ablegen und den Nachweis erbringen müssen, dass sie weltweit die Menschenrechte respektieren. Dies wäre ein wichtiger Beitrag zum Eintreten für Menschenrechte – und ein Aspekt im Nation Branding, der sich sehen lassen könnte.







