Gesetz für Atomunfall – Was wäre, wenn…?
Erlebt die Atomenerige eine Renaissance in Europa? Wenn es nach Umweltministerin Carole Dieschbourg geht, dann ist es so. Und weil es so ist, will das kleine Luxemburg dem jetzt etwas entgegensetzen. Ein Gesetz, mit dem Schäden, die in Luxemburg durch einen Atomunfall (auch außerhalb des Landes) entstehen, in Luxemburg gerichtlich verhandelt werden können. Internationale Abkommen sehen bislang nur vor, dass die Fälle in dem Land verhandelt werden, in dem der Unfall passiert. Dadurch seien die Schadensersatzsummen gedeckelt und die Klagefrist oft kurz. Der luxemburgische Gesetzesentwurf sieht nun vor, dass Geschädigte bis zu 30 Jahren Zeit haben, eine Klage hier im Land einzureichen. Vor allem bei gesundheitlichen Spätfolgen sei diese Frist wichtig, sagen die Befürworter Mutsch, Dieschbourg und Braz.